überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - zwingend an erster Stelle -
seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer
angegeben werden.
6
.5.2 Der HandyTicket-Service wird erst freigeschaltet, wenn dieser Betrag auf dem Konto des
Finanzunternehmens eingeht. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich.
Pre-paid steht auch beschränkt geschäftsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung;
die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist einzuholen.
6.6
Zahlung per Prepaid durch Überweisung über giropay (Vorauszahlung) bei registrierten
Nutzern
6.6.1 Voraussetzung für die Teilnahme an Giropay ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters
des Nutzers am Giropay-Verfahren. Durch die Eingabe der Bankleitzahl oder der BIC des
Zahlungs-dienstleisters des Nutzers im Rahmen des Giropay-Abwicklungsprozesses wird
dem Nutzer angezeigt, ob sein Zahlungsdienstleister am Giropay-Verfahren teilnimmt. Ferner
muss der Nutzer für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister
zugelassen sein und über eine entsprechende TAN zur Freigabe der Transaktion verfügen.
Eine Überweisung über Giropay ist nur dann möglich, wenn das Konto des Nutzers über ein
entsprechendes Guthaben oder einen ausreichenden Verfügungsrahmen verfügt.
6.6.2 Hat der Nutzer diese Zahlweise gewählt, kann er mittels giropay einen Betrag in Höhe von
mindestens 5,00 Euro über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von
seinem Konto überweisen. Das Guthaben wird zum Ausgleich seiner künftigen
Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt. Die Zahlung wird im Voraus auf ein von
dem Finanzunternehmen angegebenes Konto vom Konto des Nutzers überwiesen.
6
.6.3 Der HandyTicket-Service wird freigeschaltet, wenn die giropay-Überweisung erfolgreich
durchgeführt wurde. Der Nutzer erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine
Bestätigung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich.
7
Sperrungen
7.1
Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies
unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem
Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des
mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der
Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die SWU Verkehr
GmbH unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services
sofort gesperrt wird.
7.2
Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch
fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in
Form einer E-Mail oder mit einer SMS-Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede
Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum
Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst.
7.3
Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten
Zahlungsweise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die
Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer
Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.
8
Datenschutz
8.1 Die mit der Teilnahme am HandyTicket verbundenen personenbezogenen Daten werden gemäß
den geltenden Datenschutzbestimmungen von der SWU Verkehr GmbH und/oder den
Dienstleistern verarbeitet und nur für Zwecke genutzt, die der reibungslosen Durchführung des
Ticketservices im Handy Ticket Deutschland dienen. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
personenbezogener Daten gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO sind insbesondere die Einwilligung zur
Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses, sowie die Erfüllung
einer rechtlichen Verpflichtung der verantwortlichen Stelle oder die Wahrung eines berechtigten
Interesses.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
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der Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünde für die Nutzung des Handy-Ticket-Services zur
Stand: 11.09.2019
Abwicklung und Abrechnung des Erwerbs von Tickets per Handy