1.                  Allgemeines

1.1.            Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für den Erwerb von StromTickets und ergänzen die jeweils gültigen Allgemeinen Technischen Bedingungen für die Benutzung von Strom-Tankstellen und Tarife der am StromTicket beteiligten Unternehmen gem. Anlage 1, im weiteren Ladestationsbetreiber genannt, speziell für das StromTicket.

 

1.2.            Die am StromTicket beteiligten Ladestationsbetreiber bieten einen Service an (im folgenden StromTicket-Service genannt), welcher es dem registrierten Kunden (im folgenden Nutzer genannt) ermöglicht, Tickets gemäß den jeweils gültigen Allgemeinen Technischen Bedingungen für die Benutzung von Stromtankstellen und Tarifen der am StromTicket-Service beteiligten Ladestationsbetreiber bargeldlos per Handy zu erwerben.

 

1.3.   Die am StromTicket beteiligten Ladestationsbetreiber bedienen sich zur Abwicklung des StromTicket-Services der ENSO NETZ GmbH. Die ENSO NETZ GmbH wiederum bedient sich zur Abwicklung des StromTicket-Services eines IT-Dienstleisters, der HanseCom GmbH, Hamburg und eines Finanzunternehmens, der LogPay Financial Services GmbH, Eschborn. Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die o. g. Dienstleister übermittelt.

 

1.4.            Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen StromTickets erfolgt durch das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH , Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn, an welches sämtliche Entgeltforderungen verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige).
Hierzu haben die Ladestationsbetreiber die künftigen Zahlungsforderungen, die aus dem StromTicket-Verkauf entstehen, an die ENSO NETZ GmbH verkauft und abgetreten. Die ENSO NETZ GmbH wiederum hat die gekauften und abgetretenen Zahlungsforderungen an das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH abgetreten.
Die LogPay Financial Services GmbH ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

 

2.                  Anmeldung (Vertragsabschluss)

2.1.            Um den StromTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer Angabe der nachfolgenden Punkte unter StromTicket registrieren:

-       Handy-Nummer,

-       E-Mail-Adresse

-       Name und vollständige Adresse (gilt nicht für das Prepaid-Verfahren)

-       Geburtsdatum (gilt nicht für das Prepaid-Verfahren)

-       gewünschtes Bezahlverfahren entsprechend Ziffer 6.1, mit den jeweils erforderlichen Angaben.

-       gültiges Kontrollmedium (z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben im Nutzerportal von StromTicket unter https://www.handyticket.de/portals/web/nutzer/stromticket/login.html der ENSO NETZ GmbH


 

Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt das Angebot des Nutzers zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung des StromTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der ENSO NETZ GmbH und dem Nutzer der Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Der StromTicket-Service steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines gültigen Kontrollmediums sind, über

das Prepaid-Bezahlverfahren am StromTicket mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht.

 

2.2.            Ein Anspruch auf Registrierung für den StromTicket-Service besteht nicht.

 

2.3.            Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die ENSO NETZ GmbH ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die ENSO NETZ GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".


 

 

3.      Widerrufsbelehrung für Verbraucher i. S. d.im Sinne des § 13 BGB

 

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Nutzungsvertrag (Registrierung für das StromTicket-Verfahren) zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ENSO NETZ GmbH, StromTicket-Kundenservice, Rosenstraße 32, 01067 Dresden, Fax: 0351 3200-6420, E-Mail: service-netz@enso.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

.

 

4.                  Kündigung

4.1.            Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag gegenüber der ENSO NETZ GmbH jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per Nutzerportal oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Betankungsvorgänge) bleiben von der Kündigung unbenommen. Die ENSO NETZ GmbH kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail durch ordentliche Kündigung, jeweils an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom Nutzer hinterlegten E-Mailadresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündigen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt automatisch, wenn der Nutzer innerhalb von 2 Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat.

 

4.2.            Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist die ENSO NETZ GmbH insbesondere berechtigt, wenn

-        der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. durch Manipulationen am HandyTicket-System) oder im Rahmen der Nutzung des StromTicket-Services gegen geltendes Recht verstößt,

-        der Nutzer bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,

-        eine Forderung gegen den Nutzer nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers droht bzw. zu vermuten ist,

-        der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des StromTicket-Services Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,

-        der Nutzer Leistungen der Vertragspartner missbraucht,

-        der Nutzer nicht mehr im Besitz der angegebenen Handynummer ist und dies der ENSO NETZ GmbH nicht mitgeteilt hat oder

-        ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages für die ENSO NETZ GmbH wegen des Vertrauensverlustes (z.B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.

Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt 4.1 entsprechend.

 

4.3.            Mit Wirksamwerden der Kündigung kann mit sofortiger Wirkung der StromTicket-Service nicht mehr genutzt werden. Das Finanzunternehmen wird ein etwa vorhandenes Guthaben nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf ein vom Nutzer anzugebendes Bankkonto gegen eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 1,50 € überweisen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung ist nur möglich, wenn der Nutzer innerhalb von 3 Monaten nach Kündigung (aufgrund der gesetzl. Einspruchsfristen) ein Rückzahlungskonto angegeben hat. Die Rückzahlung erfolgt in Euro.

 

5.                  StromTicket-Erwerb und Nutzung

5.1.            Der Nutzer muss für die Nutzung des StromTicket-Services bei einem am StromTicket beteiligten Ladestationsbetreiber die jeweils dort angebotenen Tickets vor Ladevorgang erwerben. Die dabei ihm entstehenden Übertragungskosten trägt der Nutzer. Mit der Bestellung des Tickets über das vom Nutzer angemeldete Handy gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Nutzer und dem Ladestationsbetreiber, für dessen Strom-Tankstelle der Nutzer ein StromTicket angefordert hat, durch die Bereitstellung des StromTickets zustande. Für die Gültigkeit des StromTickets ist letztendlich der Datenbankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich. Das StromTicket gilt zum sofortigen Ladevorgang. Eine Stornierung und Erstattung ist ausgeschlossen.

                                                                                                            

5.2.            Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus den jeweils gültigen Allgemeinen Technischen Bedingungen für die Benutzung von Stromtankstellen und Tarifen der am StromTicket-Service beteiligten Ladestationsbetreiber zzgl. ggf. entstandener Gebühren bei Zahlungsstörungen (siehe Punkte 7.3 und 8.6 dieser Bestimmungen). Die Zahlung hat an das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH zu erfolgen, an das die Ansprüche der Ladestationsbetreiber abgetreten wurden (siehe Punkt 1.4).

 

5.3.            Der Nutzer ist für die Betriebsbereitschaft des Handys, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des StromTickets verantwortlich.

 

5.4.            Im Übrigen gelten die Allgemeinen Technischen Bedingungen für die Benutzung von Strom-Tankstellen und die Tarife des jeweiligen Ladestationsbetreibers.

 

6.                  Zahlungsweisen und Abrechnung

6.1.            Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

-        Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren,

-        Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)

-        Abrechnung über das Prepaid-Verfahren durch eigenständige Überweisung oder

-        Abrechnung über das Prepaid-Verfahren durch Überweisung per giropay

Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten Bezahlverfahren besteht nicht. Alle Bezahlverfahren stehen voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum StromTicket eine Überprüfung der Bonität des Nutzers durchführen (ausgenommen Abrechnung über das Prepaid-Verfahren). Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Daten zur Person gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Mit der Anmeldung zum StromTicket stimmt der Nutzer, falls er das Bezahlverfahren „Kreditkarte“ oder „SEPA-Lastschrift“ gewählt hat, der Überprüfung seiner Bonität zu. Bei einer Verweigerung der Zustimmung steht dem Nutzer ausschließlich das Prepaid-Bezahlverfahren zur Verfügung. Darüber hinaus werden im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift, soweit zulässig, entsprechende Rücklastschriftdaten in den Datenbestand der SCHUFA Holding AG gemeldet, die diese an andere Unternehmen, die am Auskunftsverfahren beteiligt sind, auf Anfrage übermittelt. Nach Ausgleich der Forderung wird der SCHUFA Holding AG die Erledigung gemeldet. Aufgrund des Ergebnisses der Bonitätsprüfung werden ggf. nur das Kreditkarten-Verfahren und das Prepaid-Verfahren zugelassen.


 

Falls der Nutzer das Bezahlverfahren „Kreditkarte“ oder „SEPA-Lastschrift“ gewählt hat, gilt für den Einzug der Forderungen Folgendes:
Bei Ticket-Käufen (StromTickets und andere Dienste) ab einer Gesamtforderungshöhe von derzeit 50 € erfolgt der Einzug der erworbenen Ticketforderungen durch das Finanzunternehmen in der Regel sofort am nächsten Bankarbeitstag (Abweichungen zu Fristen bei Lastschrifteinzügen siehe Ziffer 7.3). Ticket-Käufe (StromTickets und andere Dienste) mit einer Größe von weniger als 50 € werden zunächst gesammelt und erst ab einer Überschreitung eines Gesamtwertes von derzeit 50 € eingezogen, spätestens jedoch zum ersten Bankarbeitstag des Folgemonats.
Abweichend hiervon erfolgt beim erstmaligen StromTicket-Kauf eine sofortige Belastung des Nutzerkontos.Dies dient zur Verifikation der vom Nutzer angegebenen Zahldaten. Die Belastung des Bankkontos bzw. der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Nutzerbanken bzw. des kreditkartenherausgebenden Institutes des Nutzers.

 

6.3       Die Übersicht über die getätigten Ticket-Käufe (nachfolgend Umsatzübersicht genannt) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Nutzerportal unter https://www.handyticket.de/portals/web/nutzer/stromticket/login.html vom Nutzer einsehbar und abrufbar.

 

6.4.            Der Nutzer hat die Umsatzübersicht und die Abrechnung (im Falle von Lastschriftverfahren ist das der Kontoauszug, im Falle von Kreditkartenverfahren ist das die Kreditkartenabrechnung, im Falle des Prepaid-Verfahrens ist das die Umsatzübersicht) sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von 6 Wochen nach Zurverfügungstellung der Abrechnung gegenüber der ENSO NETZ GmbH vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Nutzer wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt.

 

7.                  Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren

7.1.               Die Wahl dieses Bezahlverfahrens steht voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

 

7.2.            Bei Wahl dieses Bezahlverfahrens sind weitere personenbezogene Daten (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und die Bankdaten (IBAN, BIC) seitens des Nutzers für die eindeutige Zuordnung der Zahlung für ein erworbenes StromTicket erforderlich. Bei Auswahl dieses Bezahlverfahrens gibt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein Einverständnis zum Lastschrifteinzug von seinem angegebenen Konto. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt.

 

7.3.   Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Bankdaten Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und BIC und IBAN, International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen. Es wird hiermit vereinbart, dass die Frist für die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Fälligkeit beträgt. Beim erstmaligen Einzug gilt eine Frist von mindestens fünf (5) Tagen. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über E-Mail. Die vorstehenden Fristen entfallen bei sofortiger Fälligstellung (z. B. Kündigung, Sperre oder Limitüberschreitung).


 

 

7.4.            Auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Mandates wird verzichtet. Der Verzicht wird hiermit gegenüber der Bank des Nutzers, der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Mandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Mandat, welches er vollständig ausgefüllt und gezeichnet an das Finanzunternehmen postalisch zurück schicken muss. Gleichzeitig ist der Nutzer verpflichtet, die Mandats-referenznummer – wenn der StromTicket-Käufer nicht der Kontoinhaber ist – an diesen weiterzuleiten.

 

7.5.            Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses eine Überprüfung der Bonität des Nutzers durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Nutzers gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Punkt Datenschutz). Der Nutzer erklärt, dass er mit der Weitergabe, Verarbeitung und Speicherung seiner Daten hinsichtlich der vorgenannten Unternehmen einverstanden ist. Mit der Anmeldung bestätigt der Nutzer zudem, falls er das Bezahlverfahren „Lastschrift“ gewählt hat, dass er die Überprüfung der Bonität zur Kenntnis genommen und zugestimmt hat.

 

7.6.            Sollte eine Lastschrift unberechtigt vom Nutzer zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher Bankdaten oder Widerspruch - scheitern, so ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder die Angabe korrekter Bankdaten zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die jeweils gültige Rücklastschriftgebühr (derzeit 9,25 €) sowie die anfallenden Fremdgebühren der Hausbank spätestens nach 14 Bankarbeitstagen von dem Finanzunternehmen eingezogen werden können. Selbstzahlungen wie bspw. Überweisungen – insbesondere ohne Angabe der Mobilfunknummer - durch den Nutzer werden i. d. R. nicht akzeptiert.

 

7.7.            Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren besteht nicht.

 

8.                  Zahlung per Kreditkarte

8.1.            Die Wahl dieses Bezahlverfahrens steht voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

 

8.2.            Bei Wahl dieses Bezahlverfahrens sind die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und die Kreditkartendaten (Kartenart, Kartennummer, Gültigkeit, Karteninhaber, Kontrollnummer) des Nutzers für die Bezahlung der StromTickets erforderlich.

 

8.3.            Im Rahmen des Registrierungsprozesses erfolgt eine Prüfung der angegebenen Kreditkartendaten. Dabei werden die Daten an das jeweilige, die Kreditkarte ausgebende Institut übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 € angefragt. Eine Verbuchung bzw. ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.


 

 

8.4.            Die Abrechnung der in Anspruch genommenen StromTickets über das Kreditkarten-Verfahren ist nur mit Visa oder MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkarten werden derzeit nicht akzeptiert.

 

8.5.            Der Zeitpunkt der Abbuchung von dem Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt. Die Einreichung der StromTicket-Beträge, die der Nutzer in einem Monat gekauft hat, erfolgt durch das Finanzunternehmen gemäß 6.2 bei dem Kreditkartenherausgeber des Nutzers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Karteninhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt.

 

8.6.            Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Nutzer angegebenen Zahlungsdaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des kreditkartenausgebenden Institutes. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, so erhält der Nutzer eine Fehlermeldung.

 

8.7.            Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Nutzers (Karteninhaber) in Bezug zum StromTicket-Service, einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum eingereichten Betrag, verantwortlich.

 

8.8.            Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder die Einreichung der Forderung bei seinem Kreditkartenherausgeber aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung oder versäumte Mitteilung der Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl - scheitern, so ist der Nutzer verpflichtet, zusätzlich zu dem Betrag aus den im Vorfeld in Anspruch genommenen StromTickets, die jeweils gültige Rücklastschriftgebühr (derzeit 9,25 €) sowie die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Selbstzahlungen wie bspw. Überweisungen durch den Nutzer werden nicht akzeptiert.

 

8.9.            Der Nutzer hat den Verlust, Diebstahl oder anderen Missbrauch bezüglich seiner Kreditkarte der ENSO NETZ GmbH und dem Finanzunternehmen unverzüglich über das Nutzerportal oder über die Hotline von StromTicket unter Angabe seines Namens, der vollständigen Wohnadresse, des Geburtsdatums, seiner Mobilfunknummer und i. d. R. der Kreditkartennummer mitzuteilen.

 

8.10.        Die gekauften StromTickets werden dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro übermittelt. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der Nutzer über das Nutzerportal einsehen und abrufen.

 

8.11.        Ein Anspruch des Nutzers an der Teilnahme am Kreditkarten-Verfahren besteht nicht.


 

 

9.                  Zahlung per Prepaid-Verfahren durch eigenständige Überweisung (Vorauszahlung)

9.1.            Bei Wahl dieses Bezahlverfahrens ist im Rahmen der Registrierung ausschließlich die Erhebung der Mobilfunknummer und der Nummer des Kontrollmediums erforderlich. Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, eigenständig einen Betrag in Höhe von mindestens 5,00 €, welcher zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - zwingend an erster Stelle - seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden.

 

9.2.            Der StromTicket-Service wird erst freigeschaltet, wenn dieser Betrag auf dem Konto des Finanzunternehmens eingeht. Ein Erwerb von StromTickets ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich.

 

10.              Zahlung per Prepaid- Verfahren durch Überweisung über giropay (Vorauszahlung)

10.1.        Bei Wahl dieses Bezahlverfahrens ist im Rahmen der Registrierung ausschließlich die Erhebung der Mobilfunknummer und der Nummer des Kontrollmediums erforderlich. Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay einen Betrag in Höhe von mindestens 5,00 € über das Onlinebanking-Verfahren seiner Bank von seinem Konto überweisen. Das Guthaben wird zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt. Die Zahlung wird im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto vom Bankkonto des Nutzers überwiesen.

 

10.2.        Voraussetzung für die Teilnahme am Prepaid-Verfahren durch Überweisung über giropay ist die Teilnahme der Bank des Nutzers am giropay-Verfahren. Durch die Eingabe der Bankleitzahl bzw. der BIC der Bank des Nutzers im Rahmen des Überweisungsprozesses wird dem Nutzer angezeigt, ob die Bank des Nutzers am giropay-Verfahren teilnimmt. Des Weiteren muss der Nutzer für das Onlinebanking-Verfahren bei seiner Bank zugelassen sein und über eine entsprechende TAN zur Freigabe der Transaktion verfügen. Eine Überweisung über giropay ist nur dann möglich, wenn das Konto des Nutzers über ein entsprechendes Guthaben bzw. einen ausreichenden Verfügungsrahmen verfügt.

 

10.3.        Der StromTicket-Service wird freigeschaltet, wenn die giropay-Überweisung erfolgreich durchgeführt wurde. Der Nutzer erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung. Ein Erwerb von StromTickets ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich.

 

10.4.        Ein Anspruch auf die Teilnahme an diesem Prepaid-Verfahren besteht nicht.

 

11.              Sperrung

11.1.        Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline der ENSO NETZ GmbH und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer).
Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die ENSO NETZ GmbH unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des StromTicket-Services sofort gesperrt wird.

 

11.2.        Stellt ein Ladestationsbetreiber oder die ENSO NETZ GmbH oder ein Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des StromTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt über eine SMS-Benachrichtigung durch den IT-Dienstleister. Jeder erfolgte StromTicket-Kauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst.

 

11.3.        Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Nutzer für weitere StromTicket-Käufe gesperrt, bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in einem Mahnschreiben durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können weitere Kosten, wie etwa Mahngebühren, auf den Nutzer zukommen.

 

12.              Datenschutz

Es gelten die Datenschutzhinweise zum StromTicket, die im Internet unter https://www.handyticket.de/portals/web/nutzer/stromticket/datenschutz.pdf  abrufbar sind, in der jeweils aktuellen Fassung.


 

 

13.              Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (z.B. Adresse und Kontoverbindung, Mobilfunknummer und gültiges Kontrollmedium) unverzüglich der ENSO NETZ GmbH über das Nutzerportal oder die in Ziffer 15 genannten Kontaktdaten mitzuteilen. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die ENSO NETZ GmbH berechtigt, dem Nutzer die dadurch entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Die persönliche Identifikations-Nummer (PIN), die ihm bei der Anmeldung für seinen persönlichen Internetzugang zugesendet wurde, ist vom Nutzer geheim zu halten.

 

14.              Haftung der am StromTicket beteiligten Ladestationsbetreiber und Dienstleister

Zur Nutzung des StromTicket-Services ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Die Ladestationsbetreiber und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des StromTickets übernehmen weder die Ladestationsbetreiber noch die Dienstleister die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.


 

 

15.              Kontaktdaten

Der gesamte Schriftverkehr ist an die genannten Anschrift/Mailadresse zu richten:

            ENSO NETZ GmbH

            StromTicket - Kundenservice

            Rosenstraße 32

            010697 Dresden

            Mail: emobilitaet@enso.de

 

Anlagen


http://stromticket.de/wp-content/uploads/2013/05/Anlage1_AGB_StromTicket.pdf

 


Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

 

-             An

 

ENSO NETZ GmbH

StromTicket-Kundenservice

Rosenstraße 32

01067 Dresden

Fax: 0351 3200-6420

E-Mail: emobilitaet@enso.de

-          Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

-           Bestellt am (*) / erhalten am (*)

 

-           Name des / der Verbraucher(s)

 

-           Anschrift des / der Verbraucher(s)

 

-           Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

-           Datum

 

----------------------

(*)  Unzutreffendes streichen.